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Gesetzesfolgenabschätzung
Die finanziellen Auswirkungen von Regulierungen werden oft nicht systematisch erfasst. Gesetzesfolgenabschätzungen ermöglichen, sowohl den Nutzen wie auch die Folgekosten von staatlichen Regulierungen exakt zu erfassen. Mit dem Wissen um Wirkung und Kosten können Verwaltungsabläufe vereinfacht und die Belastungen für Unternehmen und Private erheblich reduziert werden.
Gesetzesfolgenabschätzung Transparenz über Wirkung und Folgekosten von Rechtsnormen ermöglicht effizientere Regulierungen und Entlastungen für Verwaltung, Wirtschaft und Private.
Anlässe 
  • Um teure Fehlentscheidungen zu vermeiden, benötigen Gesetzgeber/ Verwaltungseinheiten/Interessenvertretungen bereits vor Beschlussfassung Informationen über die Folgekosten und den erzielbaren Nutzen von Rechtsnormen.
  • Um aus unterschiedlichen Rechtssetzungsvarianten die passende auszuwählen, muss deren Kosten-Nutzen-Relation erhoben werden.
  • Um verantwortliches Handeln und Vertrauen zu fördern, muss ex post überprüft werden, ob die erwarteten Wirkungen und Kosten auch eingetreten sind.
  • Initiativen wie das EU-Projekt „Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen um minus 25 Prozent“ sollen durchgeführt werden – Gesetzesfolgenabschätzungen sind die unerlässliche Basis.
Nutzen
Die Berechnung der Folgekosten von Rechtsnormen (EU-Richtlinien, Gesetze, Verordnungen, Erlässe etc.), für den Staat selbst, für Unternehmen und Private macht die finanziellen Auswirkungen sichtbar und fördert das Kostenbewusstsein bei politischen Entscheidungsträgern. Dabei werden sowohl die rein finanziellen Kosten (z. B. Steuern und Gebühren) als auch die materiellen Erfüllungs- und Verwaltungskosten erfasst. Mit einer aufbauenden ex ante Kosten-Nutzen-Analyse einer Gesetzesinitiative steht eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Gestaltung von wirkungsvollen Rechtsnormen zur Verfügung. Ausgehend von der ex post Folgekostenberechnung können Möglichkeiten zur Vereinfachung der Rechtsnormen und zur Entlastung der öffentlichen Verwaltung, von Unternehmen und Privatpersonen entwickelt werden.

Gesetzesfolgenabschätzung
Wir unterstützen Sie, indem wir ...
  • ex ante die erwartete Wirkung, den erwarteten Nutzen und die erwarteten Folgekosten von Rechtsnormen ermitteln.
  • die Folgekosten und die geplante/erzielte Wirkung im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse vergleichen.
  • die Alternativen neuer Gesetzesinitiativen bewerten.
  • ex post bestehende Rechtsnormen analysieren.
  • durch fundierte Grundlagen Maßnahmen zur Reduktion der Folgekosten bzw. Maximierung des Nutzens ermöglichen.
  • Verwaltungskosten für Unternehmen aufgrund der Rechtsvorschriften des Bundes oder der EU mit Hilfe des bewährten Standardkostenmodells quantifizieren.
AnsprechpartnerIn
> Günter Kradischnig
> Laura Blagec
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